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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Dirk Salomon, nachfolgend FOSAVIS genannt, erteilten Aufträge für Werke auf Basis fotobasierter Bilddaten. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Werke“ i.S. dieser AGB sind alle von FOSAVIS auf Basis der fotobasierten Bilddaten hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, digitale Bilddaten, Papierbilder, 3D-Drucke, Bildanimationen, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Bücher usw.)

 

§2 Urheberrecht

FOSAVIS steht das Urheberrecht an den Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die von FOSAVIS hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

Überträgt FOSAVIS Nutzungsrechte an seinen Werken, ist, sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an FOSAVIS.

Der Besteller eines Werkes i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abgedungen. Die Nutzungsrechte zur privaten Weitergabe an Familienangehörige oder Freunde sowie zur privaten Veröffentlichung im Internet gehen an den Besteller des Bildes nach dem Kauf der jeweiligen Datei bzw. CD/DVD über. Bei Zuwiderhandeln ist FOSAVIS berechtigt Schadensersatz zu fordern.

Bei der Verwertung der Werke kann FOSAVIS, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Insbesondere bei Veröffentlichung im Internet sind die mitgelieferten Lichtbilder mit dem Wasserzeichen "Dirk Salomon www.FOSAVIS.de" zu verwenden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt FOSAVIS zum Schadensersatz.

Die Negative (auch digitale Negative und Originaldateien) verbleiben bei FOSAVIS. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung und Vergütung.

Der Auftraggeber erhält digitale Lichtbilder ausschließlich im jpg Format. Er erhält keine unbearbeiteten Daten.

 

§3 Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form von FOSAVIS festgehalten wurde.

Um den Fototermin verbindlich zu reservieren, ist zu Vertragsbeginn eine vorher zu vereinbarende Anzahlung an FOSAVIS zu leisten. Anderenfalls wird der Termin neu vergeben. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt der Übergabe der Werke an den Auftraggeber fällig und ist bar zu leisten oder in Vorkasse auf das Konto von FOSAVIS einzuzahlen oder zu überweisen.

 

§4 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich

 

Dirk Salomon, Pleißenaue 1, 08451 Crimmitschau

 

E-Mail: info@fosavis.de

 

mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

§5 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie einen abgeschlossenen Vertrag widerrufen, hat FOSAVIS Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei FOSAVIS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet FOSAVIS dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie FOSAVIS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie FOSAVIS von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich des abgeschlossenen Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im abgeschlossenen Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

§6 Aufwandsentschädigung bei Widerruf

Sollte eine Auftragserteilung für eine gebuchte Leistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung fällig:

 

 

Hochzeiten

alle andere Fotografieaufträge

10 % des Grundpreises

bis 10 Wochen vor Fototermin

bis 3 Wochen vor Fototermin

40 % des Grundpreises

bis 5 Wochen vor Fototermin

bis 1 Woche vor Fototermin

80 % des Grundpreises

bis Fototermin

bis Fototermin

 

§7 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum von FOSAVIS.

FOSAVIS obliegt die freie Gestaltung der Lichtbilder bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung - diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Änderungswünsche seitens des Auftraggebers bzgl. der Lichtbildgestaltung können mit FOSAVIS besprochen aber deren Umsetzung nicht gefordert werden. Sollte eine Einigung bzgl. der zu ändernden Bildgestaltung zw. Auftraggeber und FOSAVIS zustande kommen, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten durch den Auftraggeber zu tragen. FOSAVIS behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

FOSAVIS wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber bei Abschluss der Fotografieleistung vorgelegt werden.

Mit Models gilt bei Beauftragung, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, dass unwiderruflich inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an den Werken von dem Model exklusiv auf FOSAVIS (und dessen Rechtsnachfolger) übertragen werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe durch Bild-/Ton-/Datenträger. Die Werke dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z.B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme (CD, DVD usw.), interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. 

 

§8 Haftung

FOSAVIS verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln.

FOSAVIS haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

FOSAVIS verpflichtet sich, Negative sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt aber nicht verpflichtet, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Negative nach 6 Monaten zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet FOSAVIS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

FOSAVIS verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet FOSAVIS für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

FOSAVIS haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers der Werke. FOSAVIS haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Werke durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet FOSAVIS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

FOSAVIS ist berechtigt, Fremdlabors und/oder Druckereien zu beauftragen. FOSAVIS haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor und/oder die Druckerei verursacht wurde, tritt FOSAVIS seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor und/oder die Druckerei an den Auftraggeber ab.

Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet FOSAVIS bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Versendung der Werke erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Werke schriftlich bei FOSAVIS geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Beanstandung bei FOSAVIS.

 

§9 Nebenpflichten

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an FOSAVIS übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist FOSAVIS berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

FOSAVIS verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, FOSAVIS haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§10 Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

Überlässt FOSAVIS dem Auftraggeber mehrere Werke zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Werke kann FOSAVIS, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

Überlässt FOSAVIS dem Auftraggeber Werke aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Werke innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Werke trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann FOSAVIS eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Werk verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Werke kann FOSAVIS, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.

Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die FOSAVIS nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von FOSAVIS, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält FOSAVIS auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass FOSAVIS kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann FOSAVIS auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von FOSAVIS bestätigt worden sind. FOSAVIS haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Kann die gebuchte Leistung auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt oder die Werke nicht innerhalb der vereinbarten Zeit geliefert werden, verzichtet der Auftragnehmer auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf FOSAVIS. FOSAVIS bemüht sich in diesem Fall jedoch, einen Ersatzfotografen zu stellen. Sofern der Fototermin auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Auftragnehmer realisierbar ist.

 

§11 Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. FOSAVIS verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

§12 Bildbearbeitung

Die Bearbeitung von Lichtbildern von FOSAVIS und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von FOSAVIS.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von FOSAVIS digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von FOSAVIS mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und FOSAVIS als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

 

§13 Nutzung und Verbreitung

Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die FOSAVIS auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FOSAVIS.

FOSAVIS ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten von FOSAVIS zur Verfügung stellt werden, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Hat FOSAVIS dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von FOSAVIS verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber

 

§14 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von FOSAVIS.
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von FOSAVIS als Gerichtsstand vereinbart.

 

§15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschaftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der allgemeinen Geschaftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die allgemeinen Geschaftsbedingungen als lückenhaft erweisen.